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zur schnellen Kontaktaufnahme:

 

Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49  (0) 7621  57 66 60

 

Zweigstelle Bodensee

CH   Tel +41 (0) 71  688 78 02

KN   Tel +49 (0) 7531  69 78 55

 

Zweigstelle Stuttgart

ST   Tel +49 (0) 711  89 660 175

 

 

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MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 19 Uhr

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In der Schweiz besteht in der Rentenversicherung ein 3 Säulen Prinzip:

1. Säule AHV IV 

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung IV Invalidenversicherung. 

2. Säule BVG genannt Pensionskasse

Berufliche Vorsorge, Lohn- und Altersabhängig.

 3. Säule sogenannte Säule. 3.a oder 3.b, Private Versorge

Für den Aufenthalter in der Schweiz erst möglich, wenn eine ordentliche Versteuerung eintritt. Spätestens bei Erhalt der Niederlassungsbewilligung. 

 

Aufenthalter welche in der Schweiz arbeiten und in den Ruhestand treten (Frauen mit 64 Jahren, Männer mit 65 Jahren ), haben Anspruch auf AHV-Rente und BVG-Rente, ohne einen Wohnsitz in der Schweiz haben zu müssen.

Gleichzeitig werden die schweizerischen Beitragszeiten für die Erfüllung der nach deutschem Recht vorausgesetzten Wartezeit auf den Rentenanspruch angerechnet.

Unseren Mitgliedern steht eine individuelles Vorsorgeberatung zur Verfügung.

Ausführliche Informationen in der Broschüre, hier anfordern.

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562