Finanzierung

Startseite
zurück
Bestellformular
Schweiz Bewilligung
Entscheidungshilfen
Fragen und Antworten
Gespräch Arbeitgeber
Krankenversicherung
Melderecht
Nettolohn
Mitglieder
Steuern
Wir über uns
für Arbeitgeber
Inhaltsverzeichnis

 

 

 

zur schnellen Kontaktaufnahme:

 

Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49  (0)  7621  5083

 

Zweigstelle Bodensee

CH  Tel +41 (0)  71  6887802

KN Tel +49 (0) 7531  697855

 

Zweigstelle Freiburg

FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

Zweigstelle Karlsruhe

KA   Tel +49 (0) 721  93381993

 

 

Telefonzeiten

MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 18 Uhr

FR SA SO geschlossen

 

TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG

 

 

 

 

Besuchen Sie unseren Sponsor:

http://www.best-wash.de

SB Waschsalon in Lörrach

 

 

 

 

 

äÜber diese Links verlassen Sie diese Website zu unseren anderen Homepages:

http://www.grenzgaenger.de

http://www.aufenthalter.ch

http://www.kurzaufenthalter.ch

http://www.niedergelassene.ch

http://www.krankenversichert.ch

http://www.schweizjob.ch

http://www.geldberatung.ch

http://www.grenzgaengeranders.de

http://www.lohnabzuege.ch

http://www.sachversichert.ch

http://www.verein.biz

http://www.pensions-kassen.de

http://www.grenzgaengerimmo.de

http://www.60tage.de

http://www.grenzgaengerrente.de

http://www.3tesaeule.ch

 

 

Grenzgänger können Immobilien in Schweizer Franken finanzieren, bzw. über Schweizer Banken.

Ausführungen als *.pdf zum Downloaden

Im süddeutschen Raum (ca. 30 km zur Landesgrenze Schweiz):

·      Belehnung von selbst bewohnten fertig gestellten EFH, REFH, bis zu max. 80 % des aktuellen Verkehrswertes (heutiger Verkaufswert) / keine Bauland- Bau- und Bauträgerfinanzierungen

·      Direkter Grundbucheintrag (vorrangsfrei) in Form einer Grundschuld (ohne Aval-Kosten)
Grundschuld-Nominalbetrag in EURO: mind. 110 % der Schuldsumme (entsprechend einer Währungs-Marge von 10 %) und mit Unterwerfungsklausel gem. ZPO 800

 

·      Darlehen bzw. Kreditbetrag ab CHF 200'000.--

   Massgebend sind die ZinsSätze im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

·   Terminfesthypotheken können mit einer Vorlaufzeit von 1 bis 24 Monaten gegen
     individuelle (je nach Zinserwartung geringe) Zinsaufschläge vereinbart werden.

·   Switch-Hypotheken ab CHF 300‘000 (am LIBOR ausgerichtete Hypothek)

·      Kündigung a) variable Hypotheken            gegenseitig jederzeit auf 3 Monate
                  b) Festhypotheken    unkündbar / Sondertilgungen ausgeschlossen

·      Tilgung: mind. 1 % pro Jahr der Anfangsschuld bei Belehnungen > 66 % (Verrechnung 1/4- oder     halbjährlich), direkt oder indirekt auch über LVP mit A-Rating oder Fonds-Sparplan möglich

·    Gebühren: Auszahlung (Überweisung) des Darlehens erfolgt in EURO (Absicherung mittels einem Devisentermingeschäft möglich) bzw. in CHF bei Hypotheken-Ablösungen in CHF.

Auszahlung 100 %, einmalige Bearbeitungsgebühren nach Aufwand (mind. CHF 300.--)
Grundbuch- und Notarkosten, externe Schätzungskosten, Überweisungsgebühren (insbesondere Gebühren von Fremdbanken) usw. gehen zulasten des Kreditnehmers

·      Besondere Bedingungen:

· Nachschusspflicht bei rückläufigen EURO-Kursen wenn Marge von 10 % unterschritten wird
(PS: entfällt, wenn Grundschuld in CHF eingetragen wird). - Für die Ansparung der Zinsen und Amortisationen ist ein Separatkonto zu eröffnen. - Im Übrigen gehen wir davon aus, dass wir bei Grenzgängern in der Schweiz Ihre Alleinbank sind. - Nebenkosten (z.B. für Grundbuch, Notar, Provision, Vorfälligkeitsentschädigungen etc.) müssen aus Eigenmittel bezahlt werden.

·   für Kapitalanleger muss bei vermieteten Objekten das Leerstandsrisiko tragbar sein.

·  Finanzierung mit Pensionskassen-Geldern: Ist zu prüfen durch die finanzierende Bank

 

Für das Projekt:                                                                               Wo erhältlich?

p        aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate         Grundbuchamt (Amtsgericht)
            (oder Vollmacht zur Grundbucheinsicht)                                      bzw. Notar
            oder Abschrift des Kaufvertrages                                           

p         Satz einfacher Baupläne (Grundriss-, Schnitt-,                           Architekt
Ansichtszeichnung)

p         amtlicher Lageplan (Flurkartenabzeichnung) mit                       Kataster-/Vermessungsamt
eingezeichnetem Gebäudegrundriss                 

p         Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 227                  Architekt

p         Berechnung der Wohn- und Nutzflächen nach DIN 283             Architekt

p         Erbbaurechtsvertrag bei Erbbaurecht                                          Notar

p        Gebäudeversicherungs-Nachweis

p        Lichtbilder (Fotos) vom bestehenden Gebäude                       
            (jetziger Zustand, verschiedene Seiten)

p         Nachweis der Gesamtgestehungskosten
z.B. Kaufvertrag und Nachweis der Eigenleistungen

p         Nachweise zum Finanzierungsplan                                           allen an der Finanz. Beteiligten

p        Baubeschreibung                                                                    Architekt, Bauträger, Makler

p        Mietverträge bei Fremdvermietung                                         
           
Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:

p        Teilungserklärung/Aufteilungsplan

p        Protokoll letzter Eigentümerversammlung

p        Wirtschaftsplan für laufendes Wirtschaftsjahr

 

Vor der Auszahlung von Kaufpreisen benötigen wir zusätzlich:

p        notariell beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages

p        Treuhandauftrag

p        Freistellungsverpflichtung der Verkäuferbank (z.B. bei ETW-Überbauungen)

p        aktueller Kontoauszug (bei Umfinanzierungen) bzw. Ablöse-Bedingungen

 

Zur Person (Kreditnehmer):

p        amtliches Ausweispapier (die Identifikation muss in unserer Bank erfolgen)

p        Kopie aktueller Einkommenssteuerbescheid (Offenlegen der finanziellen Verhältnisse)

p        Einkommens- und Vermögensstatus (bei Bedarf kann Excel-Tabelle zugestellt werden)

p        Kredit-, Darlehens- und Leasing-Verträge bei bestehenden Verpflichtungen

p        Lohn- / Gehaltsnachweis des laufenden Jahres (3 aktuelle Abrechnungen im Original)

p        Jahresabschlussunterlagen bei Selbständigen bzw. Einnahme- und Überschussrechnung
            für Freiberufler (unterschrieben); die letzten 3 Jahre

p        Nachweis Eigenmittel im Original (z.B. Konto- und Depotauszüge)

p         für deutsche. Kunden aktuelle Selbstauskunft Schufa im Original (für jeden Kreditnehmer) kann auch via Internet angefordert werden unter http://www.schufa.de/eigenauskunft.html

bzw. eine analoge Betreibungsauskunft für Schweizer Kunden

p        Pensionskassen-Ausweis (BVG), wenn in der Schweiz beschäftigt

p        Scheidungskonvention bei geschiedenen Personen


In der Regel ist ein Schätzwertgutachten eines für unsere Bank akkreditierten Sachverständigen nötig. Bestehende Gutachten können unter Umständen plausibilisiert werden.
Die Bank behält sich vor, die Gutachten auf die Marktpreise zu überprüfen und Korrekturen anzubringen.

Glossar:

Vollstreckbarer Titel (ZPO 800)

Urkunde, welche die Zwangsvollstreckung ermöglicht. Mit diesem Titel kann z.B. der Gerichtsvollzieher mit einer Vollstreckung ins bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners beauftragt werden. Die wichtigsten vollstreckbaren Titel sind:
- rechtskräftiges oder vollstreckbares Urteil
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckbare Urkunde (z.B.
vollstreckbare Ausfertigung einer 
  Grundschuldbestellungsurkunde)

   

Fremdwährungskredite in Schweizer-Franken (Beispielrechnung)

 

Mit der Finanzierung über ein Schweizer-Franken-Darlehen bietet sich eine interessante Alternative zur klassischen Euro-Finanzierung.

 

Das schweizerische Zinsniveau liegt seit Jahren unter dem europäischen. So hatten Darlehensnehmer bei einer Schweizer-Franken-Finanzierung in den letzten 20 Jahren durchschnittlich einen Zinsvorteil von ein bis zwei Prozentpunkten (= Chance). Dagegen steht das nicht zu unterschätzende Währungsrisiko. Aufgrund der Wechselkursentwicklung werden die Zinsvorteile teilweise überkompensiert (= Risiko).

 

Je nach Veränderung des Wechselkurses des Schweizer Frankens kann der Rückzahlungsbetrag höher oder auch geringer als erwartet ausfallen:

 

Beispiel

Die Bank gewährt ein Festdarlehen über CHF 200.000. Der Umtausch des Darlehensbetrages erfolgt heute zum Kurs von 1.67 (Stand: Mitte Mai 2007).
Auf Ihrem Konto werden somit rund € 120'000 gutgeschrieben.
Tilgen Sie den vollen Betrag am Ende der Zinsfestschreibung, könnte der mögliche Währungsgewinn bzw. -verlust folgendermaßen aussehen:

 

Situation 1 (Euro steigt)

Situation 2 (Euro fällt)

Angenommener Kurs im Zeitpunkt der Rückzahlung
(10 % Veränderung)

1.84

1.50

 

 

Zur Begleichung der Darlehensschuld aufzubringender Betrag

€ 108'700

€ 133'300

Währungsgewinn /
                 Währungsverlust

€ 11'300


€ 13'300

Zinsvorteil
Annahme 1,00 % pro Jahr
Laufzeit 10 Jahre
(nur theoretisch, da u.U. zwischenzeitlich getilgt wird)
 

 

Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer : +49 (0) 7621 - 5083 . Beispielhafte Ausführungen.

 

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562