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LÖ   Tel  +49  (0)  7621  5083

 

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CH  Tel +41 (0)  71  6887802

KN Tel +49 (0) 7531  697855

 

Zweigstelle Freiburg

FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

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KA   Tel +49 (0) 721  93381993

 

 

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MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

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Arbeitslosenversicherung ALV

Im Fall von Arbeitsausfällen wegen Kurzarbeit, Konkurs oder schlechtem Wetter Leistungen vor, auch im Fall von Ganzarbeitslosigkeit.  

Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrages.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Der Aufenthalter hat grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn er innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate als Arbeitnehmer tätig war.

   

Leistungshöhe

Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 70 %. 

80 % wenn Kinderunterhaltspflicht besteht, ein bestimmter Lohn unterschritten wird oder Invalidität besteht. Die Höhe der Leistung ist begrenzt.

 

  Leistungsdauer

pro Woche 5 Tagegelder, bis zu 400 Tagegelder während der Arbeitslosigkeit, wobei erst nach einer Wartefrist von 5 Tagen Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, außer bei niedrigem Verdienst.

 

 

Kürzung der Leistung

 

Einstelltage sind Tage (1 Woche = 5 Tage) an denen die Anspruchsvoraussetzung nicht ordnungsgemäß erfüllt worden sind, z.B. selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, ungenügende Arbeitsbemühungen, eine zumutbare, zugewiesene Stelle nicht angenommen. Es sind bis zu 60 Einstelltage möglich, je nach schwere des Verschulden.  

 

Genaueres in der Broschüre.

 

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562